Schengen
Ab 12. Dezember 2008 stellen die Schweizerischen Vertretungen Schengen-Visum aus, basierend auf den einheitlich gültigen Bestimmungen für alle Schengen-Länder.
Das Schengen-Visum berechtigt zur Einreise in alle Staaten des Schengen-Raumes. Zu diesem gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Ein Schengen-Visum wird für kurzfristige Aufenthalte von maximal 3 Monaten innerhalb von 6 Monaten normalerweise an Touristen, Besucher und Geschäftsleute ausgestellt. Bei einem längeren Aufenthalt, bei Arbeitsaufnahme, Studium oder für Wohnsitznahme wird ein Visum nur für die Einreise in die Schweiz nach Schweizerischen Bestimmungen benötigt.
Der Visumantrag muss bei der für den Wohnort des Gesuchstellers zuständigen schweizerischen Auslandvertretung eingereicht werden. Visaanträge können nur gestellt werden, wenn die Schweiz das Hauptreiseziel ist.
Visumanträge können grundsätzlich frühestens drei Monate, jedoch spätestens 15 Tage vor Antritt der geplanten Reise eingereicht werden. Die Botschaft kann zusätzliche Unterlagen verlangen, falls sie dies für notwendig erachtet. Sie behält sich in jedem Fall vor, die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller zu einer persönlichen Vorsprache einzuladen. Die Bearbeitungszeit bis zur Visumausstellung ist unterschiedlich und kann bis zu 3-4 Wochen betragen.
Schengen-Visum für Weißrussen
Die Schweiz und Ungarn haben eine Vereinbarung in Visaangelegenheiten getroffen, wonach ab 24. Mai 2010 die Botschaft der Republik Ungarn in Minsk Schengen Visa (Typ A und C) für die Einreise in die Schweiz ausstellt.
Für D-Visum (Wohnsitz, Erwerbstätigkeit, oder Aufenthalt von ununterbrochen mehr als 3 Monaten, Gesuche für Heiratsvorbereitungen mit einem Schweizer Bürger für eine Eheschliessung in der Schweiz) und C-Visum mit kurzfristiger Erwerbstätigkeit müssen Personen in Belarus den Antrag bei der Schweizerischen Botschaft in Moskau stellen.
Botschaft der Republik Ungarn
220034 Мinsk
Platonova strasse 1/b
Tel.: +375-17-233-9416
Fax: +375-17-233-9417
E-mail: visa.msk@mfa.gov.hu
Büro der Schweizerischen Botschaft, Minsk
220030 Minsk
Krasnoarmeyskaya strasse 22a, Zimmer 20
Tel.: +375 17 227 18 42
Fax: +375 17 217 84 62
E-Mail: min.vertretung@eda.admin.ch
Schweizerische Botschaft, Moskau
119034 Moskau
Prechistenskaya Böschung, 31
Tel.: +7 495 641 38 89 / +7 495 974 24 59
Fax: +7 495 225 88 36
mot.visa@eda.admin.ch
Für eine Heiratsvorbereitung muss für die Einreichung der Unterlagen ein Termin mit der Kanzlei der Schweizerischen Botschaft in Moskau (Adresse: Ogorodnaya Sloboda Gasse, 2/5) vereinbart werden, unter der Telefonnummer +7 495 789 65 84, Montag – Freitag von 14:00 – 15:30 Uhr.
Erteilung des Visums
Die Kosten für den Antrag eines Schengen-Visum bei der Ungarischen Botschaft betragen:
Kostenlos für alle Weißrussen bis 12 Jahren und für die Kinder anderer Nationalitäten bis 12 Jahren.
35 euro für alle Russen, Ukrainer, Moldawier und Georgier über 12 Jahren.
35 euro für alle Weißrussen über 12 Jahre und Menschen anderer Nationalitäten.
Unterlagen:
Privatbesuch:
• Reisepass (muss mindestens drei Monate über den vorgesehenen Aufenthalt hinaus gültig sein und darf im Moment der Antragstellung nicht vor mehr als zehn Jahre ausgestellt worden sein. Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen.) mit einer Kopie der Fotoseite
• Visumgesuch (Formular) mit einem aktuellen, farbigen Passfoto (3.5 x 4.5 cm)
• Bearbeitungsgebühr (Visumgebühr inbegriffen)
• Reisekrankenversicherung (für Schengen, Europa oder weltweit; die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 euro sein)
• Einladungsbrief
• eine Kopie des Reisepasses (oder der Bewilligung) der einladenden Person
• finanzielle Informationen über die einladende Person
• finanzielle Informationen über Gäste (Lohnabrechnung oder Informationen über die Höhe der Rente oder Kontoauszug)
Tourismus:
• Reisepass (muss mindestens drei Monate über den vorgesehenen Aufenthalt hinaus gültig sein und darf im Moment der Antragstellung nicht vor mehr als zehn Jahre ausgestellt worden sein. Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen.) mit einer Kopie der Fotoseite
• Visumgesuch (Formular) mit einem aktuellen, farbigen Passfoto (3.5 x 4.5 cm)
• Bearbeitungsgebühr (Visumgebühr inbegriffen)
• Reisekrankenversicherung (für Schengen, Europa oder weltweit; die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 euro sein)
• Nachweis über finanzielle Mittel für den Aufenthalt, in der Regel CHF 100 pro Tag
• Bestätigung der Tätigkeit (Bestätigung des Arbeitgebers, bzw. Nachweis über Besitz einer eigenen Firma)
• Hotelbuchung oder ähnliches, Reiseprogramm
Geschäftsreise:
• Reisepass (muss mindestens drei Monate über den vorgesehenen Aufenthalt hinaus gültig sein und darf im Moment der Antragstellung nicht vor mehr als zehn Jahre ausgestellt worden sein. Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen.) mit einer Kopie der Fotoseite
• Visumgesuch (Formular) mit einem aktuellen, farbigen Passfoto (3.5 x 4.5 cm)
• Bearbeitungsgebühr (Visumgebühr inbegriffen)
• Reisekrankenversicherung (für Schengen, Europa oder weltweit; die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 euro sein)
• Einladungsschreiben der Firma in der Schweiz + Handelsregisterauszug
• Bestätigung der Tätigkeit (Bestätigung des Arbeitgebers, bzw. Nachweis über Besitz einer eigenen Firma)
Konferenzen/Sport/Kultur:
• Reisepass (muss mindestens drei Monate über den vorgesehenen Aufenthalt hinaus gültig sein und darf im Moment der Antragstellung nicht vor mehr als zehn Jahre ausgestellt worden sein. Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen.) mit einer Kopie der Fotoseite
• Visumgesuch (Formular) mit einem aktuellen, farbigen Passfoto (3.5 x 4.5 cm)
• Bearbeitungsgebühr (Visumgebühr inbegriffen)
• Reisekrankenversicherung (für Schengen, Europa oder weltweit; die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 euro sein)
• Einladung des Organisators (für offizielle Reise: Verbalnote des zuständigen Ministeriums)
• Bestätigung der Tätigkeit
Kur:
• Reisepass (muss mindestens drei Monate über den vorgesehenen Aufenthalt hinaus gültig sein und darf im Moment der Antragstellung nicht vor mehr als zehn Jahre ausgestellt worden sein. Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen.) mit einer Kopie der Fotoseite
• Visumgesuch (Formular) mit einem aktuellen, farbigen Passfoto (3.5 x 4.5 cm)
• Bearbeitungsgebühr (Visumgebühr inbegriffen)
• Reisekrankenversicherung (für Schengen, Europa oder weltweit; die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 euro sein)
• Einladungsbrief von Klinik
• Krankengeschichte und Heilanzeige
• Nachweis über finanzielle Mittel für den Aufenthalt in der Regel CHF 100 pro Tag
Flughafentransit (Visum Typ A):
• Reisepass (muss mindestens drei Monate über den vorgesehenen Aufenthalt hinaus gültig sein und darf im Moment der Antragstellung nicht vor mehr als zehn Jahre ausgestellt worden sein. Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen.) mit einer Kopie der Fotoseite
• Visumgesuch (Formular) mit einem aktuellen, farbigen Passfoto (3.5 x 4.5 cm)
• Bearbeitungsgebühr (Visumgebühr inbegriffen)
• Reisekrankenversicherung (für Schengen, Europa oder weltweit; die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 euro sein)
• Die Weiterreise muss mit Flugticket und einem Visum, falls es sich nicht um den Heimatstaat handelt, gesichert sein.
Transit:
• Reisepass (muss mindestens drei Monate über den vorgesehenen Aufenthalt hinaus gültig sein und darf im Moment der Antragstellung nicht vor mehr als zehn Jahre ausgestellt worden sein. Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen.) mit einer Kopie der Fotoseite
• Visumgesuch (Formular) mit einem aktuellen, farbigen Passfoto (3.5 x 4.5 cm)
• Bearbeitungsgebühr (Visumgebühr inbegriffen)
• Reisekrankenversicherung (für Schengen, Europa oder weltweit; die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 euro sein)
• Nachweis über finanzielle Mittel für den Aufenthalt in der Regel CHF 100 pro Tag
• Reisenachweis (Flugticket, Bahnfahrkarte, usw.)